Trauerreden sind Lebensreden. – Fragt mich jemand nach meinem Beruf, wird die Antwort: "Ich arbeite als Trauerrednerin", oft mit Staunen quittiert. Meist kommt anschließend die Frage: "Ist das nicht wahnsinnig deprimierend, täglich mit Themen wie Trauer, Sterben, Tod konfrontiert zu werden?", dann geht ein Lächeln über mein Gesicht, und ich antworte: "Ganz und gar nicht, denn in diesem Beruf es geht in erster Linie um das Leben".
Der Todesfall
Eines ist sicher, ein Todesfall kommt in allen Familien vor. Der Leidensdruck Hinterbliebener ist groß, der Schmerz ist kaum in Worte zu fassen.
"Das wusste ich gar nicht", höre ich häufig bei Angehörigengesprächen. Wer möchte sich im Vorfeld schon freiwillig mit solch schweren Themen auseinandersetzten, sich gar Gedanken über einen Todesfall im eigenen Umfeld machen. Der Tod kommt, wann er will, manchmal unverhofft, manchmal erst nach einem langen Leidensweg. Die wenigsten Menschen sind beim Thema Tod gut vorbereitet, im Falle eines Falles der Situation somit nicht gewachsen.
Im Orga-Modus
Dabei kann das Wissen, was nach Eintritt des Todes zu tun ist, einen entscheidenden Vorteil verschaffen. Es erfordert viel Kraft, sich in dieser emotional herausfordernden Zeit vor gut gemeinten, teils übergriffigen Vorschlägen zu schützen. Einiges gilt es zu bedenken, zu organisieren, – schnell kommt es zur Überforderung angesichts der zahlreichen Möglichkeiten.
Abschied nehmen
Im Vordergrund sollte der absolut einmalige Abschied stehen. Denn alles, was jetzt geschieht, kann weder wiederholt noch nachgebessert werden. Es gilt sich ausreichend Zeit und Raum zu nehmen. Zunächst einmal: tief durchatmen, die Situation bewusst wahrnehmen, begreifen; Emotionen zulassen.
Checkliste für den Todesfall
Um es mit den Worten des Philosophen Francis Bacon zu formulieren: "Wissen ist Macht", je mehr wir wissen, desto besser können wir uns in dieser Extremsituation behaupten. Somit erstelle ich diese kleine Checkliste für den Todesfall:
Keine Eile: Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Holen Sie sich zunächst Unterstützung aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. Nehmen Sie sich Zeit.
Arzt holen: Benachrichtigen Sie einen Arzt Ihres Vertrauens, damit die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. Dies ist elementar, denn ohne dieses Dokument darf nichts weiter unternommen werden.
Nicht unbedingt üblich: Sollte ein Mensch im Krankenhaus verstorben sein, gibt es unter Umständen die Möglichkeit den Leichnam innerhalb der vorgegebenen Frist nachhause bringen zu lassen. Im gewohnten Umfeld lässt sich eventuell besser Abschied nehmen.
Bestatter: Kontaktieren Sie einen Bestatter Ihrer Wahl. Dieser kümmert sich um alle weiteren Schritte (Abholung, etc.). Ein guter Bestatter bindet die Angehörigen in die Vorbereitungen mit ein, ermöglicht auf Wunsch eine Verabschiedung am offenen Sarg. Er berät zu allen Fragen bezüglich Trauerfeier und Beisetzung. Wichtig ist es (auf Münchner Friedhöfen!) bei der Terminvergabe auf die Buchung einer sogenannte „Doppelzeit“ zu achten. So bleibt ausreichend Zeit für eine würdevolle Abschiedsfeier.
Trauerrede: Sobald ein Termin für die Trauerfeier vorliegt, sollte (unabhängig von den Vorschlägen des Bestattungsunternehmens) eine Trauerrednerin kontaktiert und beauftragt werden. Diese steht vor und während der Trauerfeier begleitend zur Seite. Eine gute Trauerrednerin hält nicht nur die Rede, sondern führt durch die gesamte Feier, moderiert, leitet an.
Trauerfeier: die Trauerrednerin ist Ansprechpartnerin für Ablauf und Inhalt der geplanten Abschiedsfeier, (z.B. Musik, Redebeiträge, Gebete, Zeremonien, etc.). Sie steht auf Wunsch beratend zur Seite, entwickelt zusammen mit den Angehörigen die individuelle Form der anstehenden Feier. Eine Trauerfeier kann überall stattfinden, auch daheim im eigenen Garten, oder gar in einem Kino, Wirtshaus, Vereinsheim und selbstverständlich in der Natur.
Rechtliches: Urne oder Sarg dürfen innerhalb Deutschlands nur von einem Bestatter transportiert werden. Erdbestattungen müssen in Bayern innerhalb von acht Tagen nach dem Tod, frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind genehmigungspflichtig.
Das deutsche Bestattungsgesetz gibt klar vor, dass eine Urne beigesetzt werden muss. Allerdings kann eine Urne zur Überführung in ein Land ohne Bestattungspflicht ausgehändigt werden, wenn an Eides statt versichert wird, dass die Urne auch wirklich ausgeführt wird. Es stehen viele Möglichkeiten offen.
Blick in die Zukunft: Immer wieder wird in der Politik über mehr Freiheit im Bestattungswesen diskutiert. Von Bundesland zu Bundesland gibt es inzwischen verschiedene Regeln. Individuelle Freiheiten wären wünschenswert, denn moderne Bestattungs-Formen beeinträchtigen nicht die Würde der Verstorbenen. Es herrscht glücklicherweise zunehmend mehr Offenheit bezüglich der Themen Tod, Bestattung und Erinnerungskultur.
Ende des Blog-Artikels, – und plötzlich stehen wir wieder mitten im Leben.
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